Die „traditionelle“ Sichtweise, das Feld von Vorsorge und Nachlass sei ein juristisches, ist u.E. verfehlt. Diese Betrachtung versperrt den Blick auf die Wurzeln einer solchen Beratung und zudem auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber und das Leben bieten.
Bedarfsgerechte, rechtswirksame und zugleich lebensnahe Gestaltungen entstehen unter heutigen Bedingungen in der Kooperation*
*Die entsprechende Rechtsberatung zur Gestaltung der Verfügungen übernehmen erbrechtlich qualifizierte Anwälte aus unserem Netzwerk. Vergleichbares gilt für die steuerlichen Fragen im Mandat, sofern Ihr Steuerberater diese nicht übernimmt. (siehe unter ▶︎ „Unsere Partner“).